Rechtskreis

Gremien

Der Rechtskreis ist ein Organ der Arbeitsgemeinschaft Waldorfpädagogik NRW gemäß Ziffer 4.5 des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsgemeinschaft.

Dem Rechtskreis sollen auf jeden Fall der/die Rechtsberater/in der Arbeitsgemeinschaft und eine repräsentative Anzahl der Referent/innen der Arbeitsgemeinschaft angehören, nach Möglichkeit auch je ein/e Geschäftsführer/in und ein/e Lehrer/in einer Waldorfschule, ein/e Vertreter/in des Instituts für Waldorfpädagogik Witten-Annen und ein/e Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft heilpädagogischer Waldorf-schulen NRW.

Der Rechtskreis tagt in der Regel monatlich.

Aufgaben des Rechtskreises
  1. Beobachtung und Einschätzung der bildungspolitischen und bildungsrechtlichen Entwicklungen im Lande Nordrhein-Westfalen;
  2. Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen zu Gesetzes- und Verordungsnovellen;
  3. Absprache zu kurz- und langfristigen Strategien der Arbeitsgemeinschaft in Bildungspolitik und Bildungsrecht;
  4. Besprechung von Rechtsfragen aller Art, die dem Rechtskreis vom Sekretariat der Arbeitsgemeinschaft oder von einzelnen Schulen vorgelegt werden;
  5. Besprechung von Konflikten und Rechtsfragen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft oder innerhalb einzelner Schulen, soweit sie für die Arbeitsgemeinschaft von allgemeiner oder exemplarischer Bedeutung sein können;
  6. Beratung und Verabschiedung von Handreichungen und sonstigen Veröffentlichungen des Rechtskreises.
Mitglieder des Rechtskreises
  • Margit Artmann, Christopherus-Schule Dortmund (L)
  • Dr. Dietmar Müller, FWS Bergisch-Gladbach (L)
  • Patrick Neal, Widarschule Wattenscheid (GF)
  • Wolfgang Fackler, Witten/Annen
  • RA Ingo Krampen, Bochum
  • Klaus-Peter Freitag, Sekretariat
  • Gerd Kellermann, Sprecherkreis
  • Elisabeth Köpke, Sekretariat
  • Dr. Richard Landl
  • Gabriele Hohlmann, Sekretariat