Rechtskreis
Der Rechtskreis ist ein Organ der Arbeitsgemeinschaft Waldorfpädagogik NRW gemäß Ziffer 4.5 des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsgemeinschaft.
Dem Rechtskreis sollen auf jeden Fall der/die Rechtsberater/in der Arbeitsgemeinschaft und eine repräsentative Anzahl der Referent/innen der Arbeitsgemeinschaft angehören, nach Möglichkeit auch je ein/e Geschäftsführer/in und ein/e Lehrer/in einer Waldorfschule, ein/e Vertreter/in des Instituts für Waldorfpädagogik Witten-Annen und ein/e Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft heilpädagogischer Waldorf-schulen NRW.
Der Rechtskreis tagt in der Regel monatlich.
- Beobachtung und Einschätzung der bildungspolitischen und bildungsrechtlichen Entwicklungen im Lande Nordrhein-Westfalen;
- Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen zu Gesetzes- und Verordungsnovellen;
- Absprache zu kurz- und langfristigen Strategien der Arbeitsgemeinschaft in Bildungspolitik und Bildungsrecht;
- Besprechung von Rechtsfragen aller Art, die dem Rechtskreis vom Sekretariat der Arbeitsgemeinschaft oder von einzelnen Schulen vorgelegt werden;
- Besprechung von Konflikten und Rechtsfragen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft oder innerhalb einzelner Schulen, soweit sie für die Arbeitsgemeinschaft von allgemeiner oder exemplarischer Bedeutung sein können;
- Beratung und Verabschiedung von Handreichungen und sonstigen Veröffentlichungen des Rechtskreises.
- Margit Artmann, Christopherus-Schule Dortmund (L)
- Dr. Dietmar Müller, FWS Bergisch-Gladbach (L)
- Patrick Neal, Widarschule Wattenscheid (GF)
- Wolfgang Fackler, Witten/Annen
- RA Ingo Krampen, Bochum
- Klaus-Peter Freitag, Sekretariat
- Gerd Kellermann, Sprecherkreis
- Elisabeth Köpke, Sekretariat
- Dr. Richard Landl
- Gabriele Hohlmann, Sekretariat
